Was regelt der Tarifvertrag Zeitarbeit?

Seit dem 1. Januar 2004 gilt für Zeitarbeitnehmer bei Randstad der zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA, später BAP, heute GVP) geschlossene Mantel- und Entgelttarifvertrag. 

Der BAP-Tarifvertrag behandelt folgende Punkte:

  • Regelungen zur Arbeitszeit (Dauer und Verteilung, Einsatz des Arbeitszeitkontos, Arbeitsbereitschaft, Mehrarbeit)
  • Gestaffelte Tarifentgelte
  • Produktivitätszulage
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaubsansprüche
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld


Aktuelle Information: 

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen und nach dem Umwandlungsgesetz zusammen auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen.

Neuer Tarifabschluss

Im März 2024 wurde ein neuer Tarifvertrag verhandelt, der ab Oktober 2024 für Zeitarbeitnehmer beträchtliche Lohnerhöhungen mit sich bringt. So steigt der tarifliche Mindestlohn in der Entgeltgruppe 1 von 13,50 € auf 14,00 €, in der Entgeltgruppe 2a erhöht sich der Lohn von 13,80 € auf 14,31 € und die Entgeltgruppe 2b bekommt nun 14,67 € statt bisher 14,15 €. Schon in der unteren Entgeltgruppe liegt der tarifliche Lohn damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Auf die Tariferhöhung verständigten sich der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

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Was sind Branchenzuschläge?

Branchenzuschläge dienen dazu, die Entlohnung eines Zeitarbeitnehmers an die eines vergleichbaren Stammmitarbeiters des Kunden anzupassen.

Nach einer Einarbeitungsphase werden – abhängig von Branche und Einsatzdauer – gestaffelte Zuschläge auf die Tarifentgelte unserer Mitarbeiter gezahlt. Nach einer Einsatzdauer von 15 Monaten erhält der Zeitarbeitnehmer die höchste Stufe der Zuschläge oder aber die Zahlung von Equal Pay.

Das Kunden-Unternehmen muss den Personaldienstleister über seine Branchenzugehörigkeit informieren. Diese Informationen erhält er z. B. bei der Agentur für Arbeit, dem Gewerbeamt oder über die Wirtschaftscodes des statistischen Bundesamtes.